Drei Wege, und sie schließen einander nicht aus.
Wie viel Sie übernehmen, entscheiden Sie, nicht der Kapitalgeber. Wir legen die Zahlen vorher offen, damit die Entscheidung auf dem Tisch liegt und nicht im Vertrag versteckt ist.
Mitgesellschafter
Sie halten einen Anteil an der Projektgesellschaft, sitzen in ihren Gremien und bekommen anteilig das Ergebnis. Und Sie tragen anteilig das unternehmerische Risiko. Das gehört vor die Entscheidung, nicht danach.
Betriebsführer
Ihr Personal betreibt die Anlage, die Projektgesellschaft trägt Investition und Risiko. Für Häuser mit eigener Mannschaft oft der naheliegendste Weg: Auslastung für die Leute, kein Kapital aus dem Haus.
Nur Abnehmer
Wärmeliefervertrag, sonst nichts. Kein Anteil, keine Bilanzwirkung, keine Beteiligung, über die zu entscheiden wäre. Der schnellste Weg, wenn es schnell gehen muss; der Liefervertrag selbst geht seinen gewohnten Weg durch Ihre Gremien.
Bürgerkapital, wenn es aus der Region kommen soll
Für kleinere Vorhaben gibt es einen Weg ganz ohne institutionelles Kapital: Bürger zeichnen Anteile an einer Genossenschaft, die als Kommanditistin in die Projektgesellschaft eintritt, zusammen mit Kommune und Stadtwerk. Satzung, Geschäftsplan und die Unterlagen für den genossenschaftlichen Prüfungsverband liegen vor; die Gründungsprüfung läuft.
Worum wir Sie bitten müssen: An die Bürger kommen Sie heran, nicht wir. Ratsinformation, Kundenzeitung, Einwohnerversammlung, Vereine. Es ist der einzige Punkt, an dem das Modell aktive Mitwirkung Ihres Hauses verlangt.
Es ist eine unternehmerische Beteiligung und keine Anleihe, ohne garantierte Verzinsung. Das gehört so auch in jede Bürgerinformation. Zugleich ist es die Beteiligungsform, die sich im Aufsichtsrat und in der Einwohnerversammlung am leichtesten erklären lässt.
Was am Ende der Laufzeit geschieht
Das wird zu Beginn geregelt, nicht am Ende. Üblich sind drei Wege, und welcher gilt, legen Sie, wir und der Kapitalgeber bei Vertragsschluss fest: Verlängerung zu dann zu vereinbarenden Konditionen, Übernahme der Anlage durch Ihr Haus zu einem bereits im Vertrag festgelegten Restwert oder Rückbau auf Kosten der Projektgesellschaft. Entscheidend ist, dass die Frage vorher beantwortet wird.