Die Struktur ist in allen Themen dieselbe: Eine Projektgesellschaft investiert, betreibt
und trägt das Risiko, die Kommune zahlt für eine Leistung. Was sich unterscheidet,
ist die Vertragsform, und damit die Frage, wer zahlt und woraus. Die
folgenden Themen liegen im Anlagebereich der Infrastrukturinvestoren, mit denen wir
arbeiten.
WärmeerzeugungGrundlast
Erzeugungsanlagen für grundlastfähige Wärme aus regionalen Reststoffen: Wald- und Landschaftspflegeholz, land- und forstwirtschaftliche
Reststoffe. Ganzjährig und wetterunabhängig, ohne Brennstoffimport, entkoppelt vom
Gaspreis. Die Technik wird je Standort nach Bedarf und Rohstofflage gewählt.
Vertragsform: Wärmeliefervertrag mit Kommune oder Stadtwerk,
üblicherweise 15 bis 20 Jahre. Gezahlt wird ein Arbeitspreis je gelieferter Kilowattstunde, je nach Vertrag dazu ein Grundpreis. Keine Investition. Vereinbart wird eine Mindestabnahme über die gesamte Laufzeit; sie sichert Ihnen den festen Preis und trägt die Finanzierung.
Netze und SpeicherWärme · Strom
Neubau und Modernisierung von Nah- und Fernwärmenetzen, andockbar an die
kommunale Wärmeplanung; dazu Verteilnetze und Batteriespeicher, deren
Bedeutung für Netzstabilität und Eigenverbrauch rasch zunimmt. Auch Bestandsnetze,
deren Erneuerung ansteht, sind ein eigenständiges Investitionsobjekt.
Vertragsform: Netzgesellschaft, Pacht- oder Konzessionsmodell, wenn die Projektgesellschaft das Netz liefert, gebaut und betrieben von Dienstleistern, die wir mitbringen. Mitfinanzierung, wenn die Kommune oder das Stadtwerk selbst baut und betreibt. Die Erlöse stammen aus dem
Netzbetrieb, nicht aus dem Haushalt.
Wasser und AbwasserVer- und Entsorgung
Trinkwasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Kläranlagen, dazu
dezentrale und mobile Aufbereitungseinheiten, auch als Ergänzung oder
Ertüchtigung bestehender Anlagen.
Vertragsform: Miet- oder Betriebsführungsmodell. Die Anlage
gehört der Projektgesellschaft, vergütet wird nach Verfügbarkeit oder je
aufbereitetem Kubikmeter. Gebührenfähigkeit bleibt zu prüfen und richtet sich
nach Landesrecht.
Digitale InfrastrukturGlasfaser · TK
Telekommunikations- und Glasfasernetze, Anschluss- und
Rechenzentrumsinfrastruktur. Wirtschaftlich derselbe Zuschnitt wie ein Wärmenetz: hohe
Anfangsinvestition, langer Kapitalrückfluss, planbarer Betrieb.
Vertragsform: langfristige Nutzungs- und Pachtverträge, in
der Regel mit offenem Netzzugang für mehrere Anbieter. Die Kommune stellt Wegerechte,
nicht Kapital.
Logistik und MobilitätVerkehr · Umschlag
Logistik- und Verkehrsinfrastruktur, Umschlag- und Depotflächen,
Ladeinfrastruktur für kommunale Flotten und den öffentlichen Raum.
Vertragsform: Konzession oder langfristige
Nutzungsüberlassung, vergaberechtlich je nach Zuschnitt. Erlöse aus
Nutzungsentgelten, teils mit kommunaler Mindestabnahme.