Zum Inhalt springen
Partner- und InvestorenzugangZugang

Für Kommunen · 3 von 6

Das Angebot

Sie kaufen die Leistung, nicht die Anlage.

Eine Projektgesellschaft plant, finanziert, errichtet und betreibt das Vorhaben, gemeinsam mit institutionellen Infrastrukturinvestoren. Sie schließen einen Liefer- oder Nutzungsvertrag; Anlage und Kredit stehen nicht in Ihren Büchern.

Die beiden Wege im Vergleich

Eigene InvestitionLieferung und Finanzierung durch die Projektgesellschaft
Investitionaus dem kommunalen Haushaltvon den Infrastrukturinvestoren, die wir mitbringen
KapitalkostenKommunalkredit, die günstigste Quellehöher, im vereinbarten Preis enthalten
BücherAnlage und Kredit bei Ihnen, Schuldenstand steigtAnlage und Kredit liegen bei der Projektgesellschaft
Betriebsrisikobei Ihnenbei der Projektgesellschaft
BetriebsmittelSie beschaffendie Projektgesellschaft beschafft, vorrangig aus der Region
Personaleigenes BetriebspersonalBetrieb vor Ort durch Projektgesellschaft oder Technologiepartner
NetzSie bauen, betreiben und finanzieren alleinProjektgesellschaft baut und betreibt mit Dienstleistern, die wir mitbringen, oder Kommune beziehungsweise Stadtwerk selbst, wir finanzieren mit
Preisabhängig von Brennstoff- und Zinsentwicklungvertraglich festgelegt, mit vereinbarter Anpassung

Was die Kommune tut und was nicht

Was Sie tun

Den Ratsbeschluss herbeiführen. Flächen und Wegerechte bereitstellen. Den Abnahme-, Konzessions- oder Nutzungsvertrag zeichnen. Die Anschlussgebiete benennen.

Was Sie nicht tun müssen

Investieren. Bürgen, sofern nicht ausdrücklich gewünscht. Die Anlage betreiben oder Personal dafür stellen. Das Technologie- und Beschaffungsrisiko tragen.

Wer wir sind und warum Sie an keinen Hersteller gebunden sind

Wir strukturieren und finanzieren, wir bauen nicht. Einen Technologiepartner bringen wir mit, oder wir arbeiten mit dem, den Sie bereits haben. Verpflichtet werden Sie auf keinen: Sie binden sich an ein Ergebnis, nicht an einen Hersteller.

Was am Ende der Laufzeit geschieht

Das wird zu Beginn geregelt, nicht am Ende. Üblich sind drei Wege; welcher gilt, wird bei Vertragsschluss zwischen Ihnen, uns und dem Kapitalgeber festgelegt:

VerlängerungFortführung der Lieferung zu dann zu vereinbarenden Konditionen.
ÜbernahmeKommune oder Stadtwerk übernehmen die Anlage zu einem bereits im Vertrag festgelegten Restwert.
RückbauDie Projektgesellschaft baut zurück und stellt den Zustand her, auf eigene Kosten.

Entscheidend ist: Die Frage wird vorher beantwortet. Sie gehen keine Bindung ein, deren Ende offen bleibt.

Weiter: Themen

Passt das auf Ihr Vorhaben?

Schicken Sie uns Ihren Wärmeplan, auch als Entwurf. Wir sagen Ihnen offen, ob es sich trägt.