Sie kaufen die Leistung, nicht die Anlage.
Eine Projektgesellschaft plant, finanziert, errichtet und betreibt das Vorhaben, gemeinsam mit institutionellen Infrastrukturinvestoren. Sie schließen einen Liefer- oder Nutzungsvertrag; Anlage und Kredit stehen nicht in Ihren Büchern.
Die beiden Wege im Vergleich
| Eigene Investition | Lieferung und Finanzierung durch die Projektgesellschaft | |
|---|---|---|
| Investition | aus dem kommunalen Haushalt | von den Infrastrukturinvestoren, die wir mitbringen |
| Kapitalkosten | Kommunalkredit, die günstigste Quelle | höher, im vereinbarten Preis enthalten |
| Bücher | Anlage und Kredit bei Ihnen, Schuldenstand steigt | Anlage und Kredit liegen bei der Projektgesellschaft |
| Betriebsrisiko | bei Ihnen | bei der Projektgesellschaft |
| Betriebsmittel | Sie beschaffen | die Projektgesellschaft beschafft, vorrangig aus der Region |
| Personal | eigenes Betriebspersonal | Betrieb vor Ort durch Projektgesellschaft oder Technologiepartner |
| Netz | Sie bauen, betreiben und finanzieren allein | Projektgesellschaft baut und betreibt mit Dienstleistern, die wir mitbringen, oder Kommune beziehungsweise Stadtwerk selbst, wir finanzieren mit |
| Preis | abhängig von Brennstoff- und Zinsentwicklung | vertraglich festgelegt, mit vereinbarter Anpassung |
Was die Kommune tut und was nicht
Was Sie tun
Den Ratsbeschluss herbeiführen. Flächen und Wegerechte bereitstellen. Den Abnahme-, Konzessions- oder Nutzungsvertrag zeichnen. Die Anschlussgebiete benennen.
Was Sie nicht tun müssen
Investieren. Bürgen, sofern nicht ausdrücklich gewünscht. Die Anlage betreiben oder Personal dafür stellen. Das Technologie- und Beschaffungsrisiko tragen.
Wer wir sind und warum Sie an keinen Hersteller gebunden sind
Wir strukturieren und finanzieren, wir bauen nicht. Einen Technologiepartner bringen wir mit, oder wir arbeiten mit dem, den Sie bereits haben. Verpflichtet werden Sie auf keinen: Sie binden sich an ein Ergebnis, nicht an einen Hersteller.
Was am Ende der Laufzeit geschieht
Das wird zu Beginn geregelt, nicht am Ende. Üblich sind drei Wege; welcher gilt, wird bei Vertragsschluss zwischen Ihnen, uns und dem Kapitalgeber festgelegt:
| Verlängerung | Fortführung der Lieferung zu dann zu vereinbarenden Konditionen. |
| Übernahme | Kommune oder Stadtwerk übernehmen die Anlage zu einem bereits im Vertrag festgelegten Restwert. |
| Rückbau | Die Projektgesellschaft baut zurück und stellt den Zustand her, auf eigene Kosten. |
Entscheidend ist: Die Frage wird vorher beantwortet. Sie gehen keine Bindung ein, deren Ende offen bleibt.